Zulassungsmerkmale für die Ausbildung von Ausländern und Staatenlosen
Zusätzliche Information:
Was soll der ausländische Studierende über die Migrationsregistrierung wissen?
Die ausländischen Staatsangehörigen und die Staatenlosen werden an der Hochschule für die Ausbildung in Grundbildungsprogrammen der Hochschulausbildung zugelassen und dürfen einen Anspruch auf die staatlich finanzierten Studienplätze oder die Studienplätze nach dem Vertrag über die Erweisung der gebührenpflichtigen Ausbildungsleistungen einreichen.
Die ausländischen Staatsangehörigen und die Staatenlosen haben ein Recht auf die Hochschulausbildung auf Grund der Haushaltsmittel laut der internationalen Verträge der Russischen Föderation, der föderalen Gesetze oder der durch die Regierung der Russischen Föderation festgelegten Quote für die Ausbildung der ausländischen Staatsangehörigen und der Staatenlosen (nachfolgend Quote für die Ausbildung der ausländischen Staatsangehörigen) bzw. auf Grund der Finanzmittel der physischen oder juristischen Personen laut der Verträge über die Erweisung der gebührenpflichtigen Ausbildungsleistungen, sowie Bürger der Republik Belorus (Weißrussland), Bürger von Kasachstan, Kirgisien, Tadschikistan auf Grund der internationalen Verträge, Bürger von Armenien mit Wohnsitz auf dem Territorium der Russischen Föderation, Landsleute.
Die Studienpapiere werden an der Zulassungsstelle (Kaluga, ul. Stepana Rasina 22/48 Zimmer 106, Tel. 8-4842-57-44-41) und an der Abteilung für internationale Mobilität (Kaluga, ul. Stepana Rasina 26 Zimmer 248, Tel. 8-4842-79-82-32, OMM@tksu.ru) eingereicht, und zwar in Grundbildungsprogrammen der Voll- und Teilzeitausbildung vom 20. Juni 2020 bis 12. Juli 2020 und in Grundbildungsprogrammen der Fernausbildung vom 20. Juni bis 9. August 2020.
Bei der Bewerbung an den Grundbildungsprogrammen der Hochschulausbildung sollen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Pass und auf dem Territorium der Russischen Föderation notariell beglaubigte Übersetzung des Passes (wenn die Seite in der russischen Sprache fehlt);
- Bildungszeugnis und auf dem Territorium der Russischen Föderation notariell beglaubigte Übersetzung des Zeugnisses (wenn die Seite in der russischen Sprache fehlt) mit der eingetragenen Legalisation in durch die geltende Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebener Weise oder mit der eingetragenen Apostille (außer den Fällen, wenn laut der Gesetzgebung der RF bzw. des internationalen Vertrages die Legalisation oder die eingetragene Apostille nicht erforderlich sind;
- Anerkennung des Bildungszeugnisses auf dem Territorium der Russischen Föderation;
- Bescheinigung (Zertifikat) über das Fehlen der Infektionskrankheiten, die eine Gefahr für die Umgebung darstellen (AIDS, HIV, Aussatz (Hansen-Krankheit), Tuberkulose, überwiegend durch den Geschlechtsverkehr übertragbare Infektionen (Syphilis, Lymphogranuloma inguinale (venerium), Chancroid);
- 2 Fotos 3×4.
Falls die eingereichten Unterlagen den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation und den Zulassungsrichtlinien für die Grundbildungsprogramme der Hochschulausbildung in Form der Voll- und Teilzeitausbildung entsprechen, wird für den ausländischen Staatsangehörigen die Einladung zur Einreise in die Russische Föderation ausgefertigt.
Nach der Ankunft in die Russische Föderation muss man sich binnen 24 Stunden nach dem Grenzenübergang an die Abteilung für internationale Mobilität wenden, um sich bei der Migrationsregistrierung anmelden zu lassen, und Unterlagen wie folgt haben:
- Pass;
- Migrationskarte;
- Anmeldung über die Migrationsregistrierung (falls vorhanden).
Der Student, der auf das Territorium der Russischen Föderation nach dem Visaverfahren einreist, muss sich einen Monat vor dem Ablauf des einfachen Visums an die Abteilung für internationale Mobilität wenden, um die Laufzeit des mehrfachen Visums zu verlängern. Folgende Unterlagen sollen vorgelegt werden:
- Pass, Migrationskarte;
- Anmeldung über die Migrationsregistrierung;
- Farbfoto 3×4;
- Beleg für die Bezahlung der staatlichen Gebühr (Preis des mehrfachen Studentenvisums beträgt 1.600 RUB).
Achtung! Das mehrfache übliche Studentenvisum erlaubt nicht Arbeitstätigkeit auf dem Territorium der Russischen Föderation auszuüben.
Der ausländische Staatsangehörige, der sich auf dem Territorium der Russischen Föderation befindet, muss eine Police der freiwilligen Krankenversicherung haben.
Der Preis der Police der freiwilligen Krankenversicherung und der Erstvorstellung beträgt 8.000 RUB.
Beim Einzug ins Studentenwohnheim sollen die Resultate der Schirmbilduntersuchung des Brustkorbs und die Bescheinigung (Zertifikat) über das Fehlen der Infektionskrankheiten, die eine Gefahr für die Umgebung darstellen (AIDS, HIV, Aussatz (Hansen-Krankheit), Tuberkulose, überwiegend durch den Geschlechtsverkehr übertragbare Infektionen (Syphilis, Lymphogranuloma inguinale (venerium), Chancroid)
Der Aufenthalt im Studentenwohnheim beträgt 995 RUB/Monat.
Der ausländische Staatsangehörige ist verpflichtet, die Gesetzgebung der Russischen Föderation sowie die Verhaltungsvorschriften der Universität zu befolgen.
*Unter Anerkennung der ausländischen Bildung bzw. der ausländischen Qualifikation versteht sich die amtliche Bestätigung von Geltung (Niveau) der im Ausland erworbenen Bildung bzw. Qualifikation, indem der Person akademische oder berufliche Rechte zugewiesen werden. Unter dem Begriff "ausländische Bildungsunterlagen" verstehen sich die Bildungsunterlagen, die im Ausland erworben wurden. Das Vorhandensein der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation bzw. ihre Annahme beziehen sich nicht auf das Verfahren der Anerkennung der ausländischen Bildungszeugnisse (alte Bezeichnungen – Nostrifikation, Äquivalenz).
Anerkennung des ausländischen Bildungszeugnisses auf dem Territorium der Russischen Föderation erfolgt durch FGBU Glawexpertzentr (föderale staatliche wissenschaftliche Einrichtung in staatlicher Trägerschaft "Staatliches Hauptexpertenzentrum der Bildungsbewertung"): http://nic.gov.ru.
** Ausländische Staatangehörige, die Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung haben, dürfen einen gebührenfreien Nachweis der Krankenversicherung bekommen.