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Aufnahme in die Vorbereitungsabteilung

Vorstudienlehrgang Immatrikulationsvorschriften für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose

Zusätzliche Informationen:

Unterlagen, die ausländische Studenten auf dem Territorium der Russischen Föderation benötigen

Was soll der studierende Ausländer über Migrationsregistrierung wissen?

Erwerbungsantrag zum Vorstudiumlehrgang

Die Grundaufgabe des Vorstudienlehrgangs besteht in der Vorbereitung der ausländischen nach Russland angekommenen zukünftigen Fachleute zum Beherrschen der Grundausbildungsprogramme für Hochschulen in Russisch. Der Vorstudienlehrgang ist der erste Schritt sowohl für Adaptierung in einem neuen Sprachmilieu als auch für Vorbereitung zum Studieren der Hochschulgrundfächer. Im Vorstudienlehrgang für ausländische Staatsangehörige wird momentan die Vorbereitung in Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften, Medizin und Biologie, Geisteswissenschaften durchgeführt.

Die Ausbildungskosten im Vorstudienlehrgang betragen 75000 Rubel pro Jahr.

Für das Studium am Vorstudienlehrgang können sich die ausländischen Bürger immatrikulieren lassen, die eine abgeschlossene Oberschul-, Berufs- oder Hochschulbildung in jedem beliebigen Fachbereich bzw. in jeder beliebigen Fachrichtung haben.

Entsprechende Unterlagen für Vorstudienlehrgang werden vom 1. Februar 2019 bis zum 15. September 2019 für ausländische Staatsangehörige, die das Einreisevisum haben, und vom 1. Februar 2019 bis zum 30. September 2019 für ausländische Staatsangehörige, die ohne Visum einreisen, in der Abteilung für internationale Mobilität aufgenommen (Kaluga, Stepan-Rasin-Straße (Uliza Stepana Rasina), Hausnr. 26, Büroraum 248, Tel. 8-4842-79-82-32) oder per E-Mail: omm@tksu.ru.

Mit dem Studienantrag zum Vorstudienlehrgang müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

- Pass oder seine notariell in der Russischen Föderation beglaubigte russische Übersetzung (falls im Pass keine Seiten in Russisch vorgesehen sind);

- Bildungszeugnis und seine notariell in der Russischen Föderation beglaubigte russische Übersetzung (falls im Bildungszeugnis keine Seiten in Russisch vorgesehen sind) mit Legalisierungsangaben laut Gesetzgebung der Russischen Föderation bzw. mit Apostille (außer Fälle, wo die Legalisierung bzw. Apostille laut Gesetzgebung der Russischen Föderation und (oder) laut internationalen Verträgen nicht nötig ist);

- die Anerkennung des Bildungszeugnisses auf dem Territorium der Russischen Föderation;

- Bescheinigung (Zertifikat), die das Fehlen von den für die Umgebung gefährlichen Infektionskrankheiten bestätigt (AIDS, HIV, Aussatz, (Hansen-Krankheit), Tuberkulose, die überwiegend sexuell übertragbaren Infektionen (Syphilis, venerisches Chlamidia Limphogranulom, Chancroid);

- 2 Fotos, 3x4.

Die Immatrikulation an den Vorstudienlehrgang wird ohne Aufnahmeprüfungen durchgeführt.

- Falls die eingereichten Unterlagen den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation sowie den Immatrikulationsvorschriften des Vorstudienlehrgangs entsprechen, wird für den ausländischen Studienbewerber die Einladung zum Einreisen ausgestellt.

Die Ausbildung im Vorstudienlehrgang dauert vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. Juni 2020.

Der Studienbewerber soll in der Universität eine Woche vor dem Studienbeginn erscheinen. Nach der Anreise auf das Territorium der Russischen Föderation soll er im Laufe von 24 Stunden nach dem Grenzübergang bei der Abteilung für internationale Mobilität erscheinen, um sich anzumelden. Dabei soll der Studienbewerber folgende Unterlagen vorlegen:

-         Pass

-         Migrationskarte

-         Migrationsregistrierungsbenachrichtigung (falls sie vorhanden ist)

Der Student des Vorstudienlehrgangs, der auf das Territorium der Russischen Föderation mit Visumverfahren einreist, soll sich einen Monat vor dem Gültigkeitsablauf des einmaligen Visums bei der Abteilung für internationale Mobilität für Verlängerung des mehrfachen Visums anmelden. Dabei soll der Student folgende Unterlagen vorlegen:

-         Pass, Migrationskarte

-         Migrationsregistrierungsbenachrichtigung

-         Farbfoto 3x4

-         Beleg für Bezahlung der Verwaltungsgebühr (der Preis des mehrfachen Visums beträgt 1600 Rub.)

Wichtige Information! Das mehrfache Visum gibt kein Recht auf die Arbeitstätigkeit auf dem Territorium der Russischen Föderation!

Der ausländische Staatsangehörige, der sich auf dem Territorium der Russischen Föderation befindet, soll eine freiwillige Krankenversicherung haben.

Die Kosten für freiwillige Krankenversicherung und primäre ärztliche Untersuchung betragen insgesamt 8000 Rub.

Bei dem Einzug in das Studentenwohnheim soll man folgendes vorlegen: Resultate der Schirmbilduntersuchung des Brustkorbs, Bescheinigung (Zertifikat) über das Fehlen von Infektionskrankheiten, die gefährlich für die Umgebung sind (AIDS, HIV, Aussatz, (Hansen-Krankheit), Tuberkulose, die überwiegend sexuell übertragbaren Infektionen (Syphilis, venerisches Chlamidia Limphogranulom, Chancroid).

Die Kosten für den Aufenthalt in einem Studentenwohnheim betragen monatlich 995 Rub.

Ausländische Bürger sind verpflichtet, die Gesetzgebung der Russischen Föderation sowie Hausordnung der Universität zu befolgen.

*Unter der Anerkennung des ausländischen Bildungsgrades und (oder) einer ausländischen Qualifikation in der Russischen Föderation versteht man eine offizielle Bestätigung der Geltung (des Niveaus) der Bildung, die der Studienbewerber in einem anderen Staat bekommen hat, mit Erteilung ihrem Inhaber der akademischen und (oder) berufsmäßigen Rechte. Unter dem Begriff „Bildungszeugnis“ versteht man Unterlagen, die das Bildungsniveau des Studienbewerbers in einem anderen Land bestätigen. Die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation und (oder) deren Annahme sind kein Grund zum Befreien von der Bestätigung und Anerkennung der ausländischen Bildungszeugnisse (in alten Begriffen ‑ Nostrifikation, Gleichwertigkeit).

Die Anerkennung der ausländischen Bildungszeugnisse in der Russischen Föderation erfolgt durch FGBU «Glavexpertnadsorzentr»: http://nic.gov.ru.

**Die ausländischen Staatsangehörigen, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsgenehmigung (s.g. RVP und VNZh) haben, haben das Recht auf gebührenfreie Krankenversicherung (s.g. OMS).